Geringe Menge
Bei "Geringen Mengen" an Cannabis geht man in Deutschland davon aus, dass diese zum Eigenbedarf dienen, und meist bleibt der Konsument straffrei. Die Auslegung, was eine "geringe Menge" ist, ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden.
Siehe:
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
- 425 Aufrufe
- Druckversion

Neueste Kommentare
vor 51 Wochen 2 Tage
vor 2 Jahre 21 Wochen