Betäubungsmittelgesetz
In Deutschland ist Cannabis in der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes erfasst und somit nicht verkehrsfähig.
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In Deutschland ist Cannabis in der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes erfasst und somit nicht verkehrsfähig.
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vor 46 Wochen 18 Stunden