Handel
Ziemlich harte Strafen sind beim gewerblichen Handel mit THC-reichen Cannabisprodukten zu erwarten. Geschieht der Handel lediglich zur Deckung des Eigenbedarfs, so kann sich dies mildernd auswirken. Schon der Erwerb mit dem Ziel der Weitergabe kann ein erhöhtes Strafmaß zur Folge haben. Mitunter ist es alleine der Besitz gewisser Grenzmengen, der für die Richter das Ziel der Weitergabe impliziert. Das Strafmaß für gewerblichen Handel kann mehrere Jahre Gefängnis betragen.
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vor 46 Wochen 18 Stunden